Gehe sorgsam mit unserem Inventar um, und lasse alles was Du findest für den nächsten Gast an Ort und Stelle. Die Wohnung ist eine Nichtraucher Wohnung.
Unseren Gästen steht eine Auswahl an Büchern zur Verfügung. Sollten Sie ein Buch nicht zu Ende lesen können, fragen Sie uns bitte, ob wir es Ihnen zum Flohmarktpreis überlassen können.
Da die sanitären Anlagen mit einer Hebeanlage funktionieren, dürfen keine Papier oder Essensreste über die Toilette entsorgt werden.
Die Reinigung während des Aufenthaltes wird vom Gast selbst übernommen. Auf Wunsch können wir jedoch eine Zwischenreinigung und Handtuchwechsel anbieten.
Privatvermietung mit Mietvertrag. Zu unserer Absicherung nehmen wir von jedem Gast eine Kopie des Personalausweises und 200 EURO Kaution.
Die Check-in / Check-out Termine sind nach Absprache variabel und liegen an Werktagen teilweise entweder nach 17.00 Uhr oder vor 08.00 Uhr.
Ferienwohung Mietvertrag
Die nachstehend als Vermieter und Mieter bezeichneten Vertragparteien schließen bezüglich der im
Vertrag als “Mietobjekt” bezeichneten Ferien-Wohnung diesen Mietvertrag ab.
Vermieter:
wohnhaft in:
Mieter: ……………………… ………………………
Name Vorname
und ……………………… ……………………...
Name Vorname
z.Z. wohnhaft in: ……………………………………………
Straße
…………………………………..……….
Wohnort
Mietobjekt: Ferienwohnung, , 22145 Hamburg
Mietzeitraum: vom …………………… bis ………………………
Mietpreis: Die Mietpreiszahlung ist über die Buchung auf www.wimdu.de abgegolten
Stornobedingungen: Die Stornobedingungen sind über www.wimdu.de geregelt
Personenanzahl: ………. Erwachsene ………. Kinder
Endreinigung: 20,00 EURO direkt an den Vermieter zu zahlen
Schlüssel- und Wohnungskaution: 200,00 EURO sind beim Vermieter zu hinterlegen und werden nach Schlüsselrückgabe sowie besenreiner Übergabe der Wohnung zurückgegeben.
Haustiere: sind nicht erlaubt
Da die Toilette, Waschbecken und Dusche über eine Hebeanlage entwässern dürfen auf gar keinen Fall Essensreste, Gegenstände oder Papier über den Abfluss entsorgt werden, für die Kosten im Falle einer Verstopfung haftet der Mieter.
Der Vermieter behält sich vor, eine Kopie des Personalausweises des Mieters für die Dauer des Aufenthaltes einzubehalten.
Die Mieträume dürfen vom Gast nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Gesamtzahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden beträgt maximal 4 Personen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus bei Auszug in ordentlichem Zustand
zurückzugeben. Es müssen insbesondere der Abfall, die Betten abgezogen und
schmutziges Geschirr gespült sein.
Schlüssel, Schließanlage:
Dem Mieter werden folgende Schlüssel zur Wohnung übergeben:
2 (zwei) Stück Wohnungsschlüssel
Beim Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.
Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage der anliegenden allgemeinen Mietbdingungen,
deren Inhalt dem Mieter bei Vertragsabschluß bekannt sind und mit
deren Gültigkeit er einverstanden ist.
Datum: Hamburg,
Unterschriften: ________________________ _________________________
Allgemeine Mitbedingungen
1.) Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen,
wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen
ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich
zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen
maximalen Personenzahl belegt werden.
2.) Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B.für Strom,
Heizung, Wasser ) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige
Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz),
deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert
in Rechnung zu stellen. Wurde eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises vereinbart,
ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbe
ginn zu leisten.
3.) Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine
Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,00 €
Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4.) Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter, falls nicht anders vereinbart
ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter, falls nichts anderes vereinbart
ist, bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche,
Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papíerkörbe und Mülleimer
5.) Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages
infolge bei Vertragsabschluss nich vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen
frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen
erstatten.
6.) Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes
sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern
schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten
Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten
und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossenen werden. Treten wegen Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die
Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der
Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
oder evtl. enstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache
unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine
Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche
auf Mietminderung) zu.
7.) Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet,
die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt ( z. B. Brand, Überschwemmung etc.).
8.) Tierhaltung
Jegliche Art der Tierhaltung ist nicht gestattet.
9.) Rauchen
Das Rauchen in den Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem
Gebäude gehörenden Anlagen ist nicht gestattet.
10.) Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11.) Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende
Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch
den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen.
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
12.) Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, indessen
Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.